Kommunikationsseminar: Rückblick & Teilnehmerstimmen
Am Samstag, 15. Oktober 2016 fand unser Inhouse-Kommunikationsseminar statt. Arbeitstitel war: "Wie handhabe ich unterschiedliche Personentypen im Arbeitsalltag?" Es ging um Köpfe, Charaktere und wie Sie sich auf die Menschen in ihrer (beruflichen) Umgebung noch besser einstellen können und dadurch auch Konflikte vermeiden oder beheben.
Die Leitung dieses Ganztagesseminars übernahm unsere Referentin, Frau Katharina Moss.
Frau Moss stellte zuerst die verschiedenen Persönlichkeitstypen vor und unterbreitete bewährte Empfehlungen für Kommunikation mit den verschiedenen Persönlichkeitstypen
Die Teilnehmer konnten in kleinen Arbeitsgruppen den eigenen Persönlichkeitstyp sowie den weiterer Teilnehmer bestimmen und passende Kommunikationswege festlegen. Hierdurch wurde das Seminar sehr aktiv, so dass man an den jeweiligen Teilnehmern selbst, bzw. anhand derer Reaktionen schon einen sehr guten Einblick in die verschiedenen Kommunikationstypen erlangen konnte.
Mehrere Teilnehmer waren so freundlich, uns ein persönliches Feedback zu den Seminar zu geben. Hierzu folgende Teilnehmerstimmen:
"Moss hat ein sehr lebendiges und durchgängig interessantes Seminar geleitet. Sie hat es zudem geschafft, das Seminar so zu gestalten, dass man direkt im Anschluss die neu erlernten Fähigkeiten sowohl im Berufs- als auch im Privatleben mit einbringen konnte."
"Die von Ihnen angebotene Veranstaltung war für mich ein absoluter Gewinn."
"Das Seminar war eine rundum gelungene Veranstaltung und äußerst informativ. Ein Tag voller neuer Impulse und Selbstreflektion, der zudem noch Möglichkeit geboten hat, sich mit Kolleginnen zu vernetzen und auszutauschen. Ich freue mich bereits auf die nächste Veranstaltung!"
"Herzlichen Dank an das Team LuckyLawyer für die äußerst informative sowie gelungene Veranstaltung. Es wurden typenspezifische Kommunikationsstrategien vermittelt, die unsere Wahrnehmung geschärft haben. Uns wurden Möglichkeiten aufgezeigt, sowohl unsere Persönlichkeit als auch die unserer Mitmenschen besser zu reflektieren und zu verstehen. Mit viel Spaß und einigen Erfahrungen reicher bin ich sehr positiv aus dem Kommunikationsseminar rausgegangen."
"Das Seminar hat mir sehr gut gefallen. Jetzt kann man den beruflichen Alltag von einer ganz anderen Perspektive sehen. Die Referentin hat das Thema sehr lebendig, anschaulich und interessant vermittelt."
"Ein sehr gelungenes Seminar, welches nicht nur im beruflichen Alltag Anwendung finden wird. Es war eine gute Kombination aus hervorragender Dozentin und einem sehr interessiert mitarbeitendem Teilnehmerkreis."
"Ich habe sehr viel mitgenommen"
"Die gesamte Kommunikationsschulung war sehr informativ und praxisnah. Die Qualität der Unterlagen und Präsentation ist sehr gut. Auf persönliche Fragen wurde eingegangen. Die gesamte Veranstaltung wurde professionell organisiert und war für mich sehr hilfreich."
"Gleich am nächsten Arbeitstag verschiedene Ideen/Empfehlungen angewandt - es funktioniert!"
"Meine erste Veranstaltung bei Ihnen habe ich in sehr guter Erinnerung. Es war ein spannender und interessanter Tag im Herzen Münchens. Es war eine durchweg angenehme Atmosphäre in Ihren Räumen und die Referentin hat professionell durch den Tag begleitet. Ich bin gern beim nächsten Mal wieder mit dabei."
An dieser Stelle möchten auch wir uns noch einmal recht herzlich bei Frau Moss sowie bei allen Teilnehmern für den gelungenen Tag bedanken.
Sollten auch Sie Interesse haben, an einem unserer exklusiven, kostenlosen Inhouse-Seminaren teilzunehmen, so melden sie sich doch gerne hier zu unserem Newsletter an.
Kleine Worte, großer Unterschied
In Online-Foren, Seminaren oder Bibliotheksregalen – Ratgeber zu Benimmregeln im Büro sind omnipräsent. Warum? Weil der Alltag unter Kollegen nicht immer selbsterklärend ist. Ist die Kollegin, mit der Sie sich den Schreibtisch teilen, die Monika oder die Frau Meyer? Und wie verhält sich das eigentlich mit Ihrem Chef? Du oder Sie? Wir geben einige hilfreiche Antworten:
Welche Vor- und Nachteile hat das DU im Büro?
Nicht umsonst präferieren viele Kolleginnen die ungezwungenere Form: Das DU zeigt Nähe und Vertrautheit. Vor allem Personen gleichen Alters und gleicher Hierarchiestufe führt der direktere Ton zu guten, persönlichen Arbeitsbeziehungen, in denen man eben gern und damit besser arbeitet. Die leichte Ansprache schafft eine vertrauensvolle Atmosphäre. Hemmungen, eigene Schwächen zuzugeben, werden schneller abgebaut. Auch fällt es leichter, die imaginäre Grenze an der Bürotür zu überspringen – beispielsweise um bei unerwarteter Mehrarbeit um Unterstützung zu erbitten. Allerdings werden im Gegenzug unter Du-Kollegen auch gerne kleinere Nachlässigkeiten runter- oder ein Konflikt überspielt.
Da ist das SIE im Büro schon vorteilhaft. Jeder weiß, woran er ist, behält Diskretion und eine gewisse professionelle Distanz. Ein respektvoller Umgang wird gewahrt. Was natürlich nicht heißt, dass man sich nicht mag oder gar ablehnt. Auch ein Vorteil: Man hält sich Kolleginnen auf Abstand, die sehr schnell das DU suchen und sich indiskret verhalten.
Wer bietet wem das DU an?
Im Privatleben ist das schnell erklärt. Hier gilt: Alter vor Geschlecht! Ältere Generationen können wählen, ob sie Jüngere duzen möchten. Ebenso haben Frauen in der Regel den Vortritt.
In der Kanzlei ist - wie in vielen Berufen - der Rang im Unternehmen das ausschlaggebende Kriterium. Stehen Sie auf derselben Sprosse der Karriereleiter, so geht das DU wiederum von der Frau oder dem Dienstälteren aus.
Interessanter wird es bei einem Jobwechsel oder einem Quereinstieg in eine neue Branche: Ratsam ist, zunächst mit dem SIE zu beginnen und ausgiebig zu beobachten, wie es Ihre neuen Kollegen mit der Anrede halten. Oder fragen Sie doch an Ihrem ersten Tag einfach charmant nach, wie denn der allgemeine Tenor ist.
Wie biete ich das Du an?
Wer jemandem das DU vorschlägt, der sollte dies unter vier Augen in einem ruhigen, keinesfalls drängenden Tonfall machen und dem Gesprächspartner stets ein Hintertürchen offen lassen. So entgeht man Peinlichkeiten und ist gewappnet, falls das Gegenüber vom zukünftigen Duzen eher absehen möchte. Vielleicht so:
„Wir kennen uns nun schon lange. Ich hätte nichts dagegen wenn wir uns Duzen. Wenn Sie das nicht wollen, ist das für mich in Ordnung. Ich bin davon überzeugt, dass wir weiterhin gut zusammenarbeiten."
Kann man ein Du ablehnen?
Kurzum: ja! Wer sich etwa zum jeweiligen Zeitpunkt mit der Frage überrumpelt sieht, generell ein ungutes Gefühl oder gute erklärbare Gründe hat, der darf auch mal Nein zum DU sagen.
Ein banales „Ich möchte das nicht" reicht dann aber nicht aus. Beweisen Sie Fingerspitzengefühl und formulieren Sie die Absage in einem freundlichen, unter keinen Umständen verletzenden Ton – am besten unter vier Augen. Keine leichte Aufgabe! Aber Sie werden sehen – wenn Sie eine Begründung mitliefern, ist es nur halb so schlimm.
„Ich freue mich über Ihr Vertrauen und dass Sie mir das DU anbieten. Ich fürchte aber, ich hätte es später schwerer, einige Kolleginnen zu duzen und einige zu siezen und möchte gerne beim SIE bleiben."
Kann man ein DU zurücknehmen?
Zum SIE zurück zu gelangen ist zwar heikel, jedoch nicht unmöglich – und manchmal notwendig, um wieder Balance in das Arbeitsverhältnis zu bringen. Beispielsweise wenn eine Kollegin private Details über Sie an Ihren Chef weitergereicht hat und die Situation dadurch für Sie äußerst peinlich wird oder gar der totale Gesichtsverlust droht. Bei Vertrauensbrüchen dieser Art empfehlen wir vorerst eine Rückkehr zum SIE.
Auch wenn Sie sich im Nachhinein mit einer zu schnellen Annahme des DUs unwohl fühlen, lässt sie sich am nächsten Tag wieder elegant revidieren. Schaffen Sie dafür einen vertraulichen Rahmen und erklären Sie Ihrem Gesprächspartner die Situation aus Ihrer Sicht. Ihr Gesprächspartner wird es verstehen.
„Ich habe mich so sehr an das Sie gewöhnt und würde es gerne dabei belassen. Ich bin sicher, dass wir trotzdem weiterhin gut zusammenarbeiten."
Aber: Allein wegen einer Beförderung zum SIE zurückzukehren - um damit vielleicht Führungsstärke zeigen zu wollen - ist grob unhöflich und sollte strikt vermieden werden! Das plötzliche Siezen kommt einer Beleidigung gleich und wird Ihnen als Führungsschwäche ausgelegt.
Fazit: Eine Rückkehr zum SIE ist schwer. Daher: Überlegen Sie sich genau, mit wem Sie das DU pflegen möchten.
Was, wenn Sie vorübergehend zum SIE zurückkehren müssen?
Eines sollte niemals vergessen werden: Wir sind alle Menschen, keine Maschinen, begegnen uns aber auf einer beruflichen, höchst qualifizierten Ebene. Sonderfälle gehören daher zum täglichen Geschehen. Entweder ist ein Mandant in Spiel (dazu unten mehr) oder es gibt formale Gründe:
Müssen Sie beispielsweise als Personal- oder Bereichsleiter einen Mitarbeiter abmahnen oder kündigen, geschieht dies in der Schriftform. Schriftstücke dieser Art sollten im SIE formuliert sein. Wenn Sie aber mit dieser Person seit vielen Jahren verbunden sind und per DU sind, können Sie ein paar ehrliche persönliche Zeilen beifügen:
„Lieber Stefan, ich muss Dir diese Abmahnung schicken. Als Bereichsleiter gehört dies zu meinen Pflichten (Personalleiter: zu meinen Aufgaben). Auch wenn ich es nicht gerne tue!"
Ich bin Chef, ich entscheide?
Als Chef hat man die Zügel in der Hand. Ganz gleich ob Senior-Anwalt mit Team oder Assistentin mit Verantwortung für Azubis – wer eine führende Position inne hat, der sollte sich sehr gut überlegen, wen er duzt und wann auch ein ehrliches, klares SIE zu einem respektvollen, netten Miteinander führen kann.
Fakt ist: Eine Führungskraft, die nur einige im Team duzt, erweckt leicht den Eindruck einer Zweiklassengesellschaft. Natürlich ist es unmöglich, Kollegen, mit denen man lange zusammen gearbeitet hat, plötzlich zu Siezen. Besser ist es, das gesamte Team über die Herleitung des DUs zu informieren, damit diese das besser einschätzen können.
Was, wenn Mandanten im Spiel sind?
Auf einen Mandanten kann ein allzu kollegialer Umgang mitunter befremdlich und zu leger wirken. Hier empfiehlt es sich, vorübergehend auf das förmlichere SIE gegenüber der Kollegin umzusteigen. Sollte diese Situation Ihnen aber sprichwörtlich komisch vorkommen, klären Sie Ihren Mandaten darüber auf, dass es sich bei der Kollegin um die Sandkastenfreundin oder Ihre Trauzeugin handelt.
Was aber, wenn Sie in einer größeren Mandantenbesprechung nur mit einem Geschäftspartner per Du sind? Unser Rat: Wechseln Sie vorübergehend auch hier zum SIE. Idealerweise haben Sie das zuvor besprochen. Auch hier gilt: Sollte die Situation für Sie unnatürlich sein, bleiben Sie beim DU und erläutern Sie es charmant Ihren Gesprächsteilnehmern.
Und: Auch Lieferanten und Externe Dienstleister sollten Sie wie Mandanten behandeln.
Wie verhalte ich mich während und nach Betriebsfeiern?
Nach Weihnachtsfeiern, Betriebsausflügen & Co. kommt es immer wieder vor, dass Strukturen nicht mehr ganz so evident sind wie gedacht. Übermütig wurde vom Azubi bis zum Partner und vom IT-Leiter bis zur Assistentin, abteilungs- und rangübergreifend spontan das DU eingeführt. Dabei sollte jedem Mitarbeiter bewusst sein: Betriebsfeiern sind Arbeitszeit.
Unsere Empfehlung für den Tag danach: Kehren Sie beruhigt wieder zurück ins Büro und benutzen Sie die Anrede, die Sie vor den Feierlichkeiten benutzt haben.
Das Ich zählt
In Vorstellungsgesprächen – beispielsweise bei Führungspositionen – werden Kandidaten gelegentlich gefragt, wie man dazu stünde, im gesamten Unternehmen wieder flächendeckend die formelle Anrede mit dem Nachnamen einzuführen. „Es hat alles seine Vor- und Nachteile", lautete eine Antwort, die mir in Erinnerung geblieben ist. „Wichtig ist in erster Linie eine offene Thematisierung. Fragen sollten gestellt werden dürfen und die Mitarbeiter sollten sich wohl und nicht fremd fühlen – das geht mit dem DU, aber auch mit dem SIE."
Gibt es keine strikten betriebsinternen Vorgaben, so ist letztlich in allen persönlichen DU oder SIE-Differenzierungen das eigene Empfinden der allerbeste Ratgeber.
Super Zeugnis = Überflieger?
Häufig fragen Kandidaten: Wie finden Sie mein Zeugnis? Klingt das vielleicht nach „überqualifiziert" oder nach „Überflieger"?
Meine erste Reaktion: Falsche Zurückhaltung ist ebenso fehl am Platz wie eine übertrieben positive Bewertung. Außergewöhnliche Leistungen sollten sich auch im Zeugnis wiederspiegeln. Ein sehr gutes Arbeitszeugnis ist anzusehen wie eine Referenz für Sie selbst.
Was wenige wissen: Die Rechtsprechung besagt, dass der Arbeitnehmer ein Anrecht auf ein wohlwollendes und somit positives Zeugnis hat. In der Praxis fallen neun von zehn Zeugnissen mindestens „gut" aus. Ein "gutes" Zeugnis ist somit ein durchschnittliches Zeugnis. Jede Beurteilung darunter muss von Ihrem Chef begründet werden.
Bitte gehen Sie davon aus, dass Zeugnisse sehr aufmerksam gelesen werden. Schließlich ist das Arbeitszeugnis - neben Ihren persönlichen Schilderungen - häufig das einzige Mittel für einen neuen Arbeitgeber, mehr über Sie und Ihr Arbeitsverhalten zu erfahren.
Was unterscheidet ein sehr gutes Zeugnis von einem Gefälligkeitszeugnis? In erster Linie sind es die ganz konkreten Beispiele, mit denen Ihre sehr guten und außergewöhnlichen Leistungen beschrieben sein sollten. Dazu gehören Ihre persönlichen Stärken, Ihre Kompetenzen und außergewöhnliche Erfolge. Haben Sie beispielsweise regelmäßig Mandantenveranstaltungen organisiert, bei denen alles perfekt lief, so sollte das im Zeugnis erwähnt sein. Ebenso, wenn Sie in Ihrer Kanzlei für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter verantwortlich waren oder Hauptansprechpartner für die Abrechnung oder Zwangsvollstreckung.
Aber: Zeugnisse, die an jeder erdenklichen Stelle mit Bestnoten versehen sind, wirken unglaubwürdig – vor allem dann, wenn diese Bewertungen nicht mit Beispielen hinterlegt sind. Natürlich sollen konstant gute Leistungen mit Angaben wie „stets sehr gut" oder „jederzeit einwandfrei" beschrieben sein. Aber eine Bewertung wie „jederzeit in bester Weise exzellent" wirkt eher unglaubwürdig.
Auch die Länge des Zeugnisses sollte in Relation zur Beschäftigungsdauer und dem Aufgabenumfang stehen. Ein dreiseitiges Zeugnis für ein auf zwei Monate befristetes Arbeitsverhältnis ist sicher übertrieben. Hingegen ist ein mehrseitiges Zeugnis erforderlich, um eine längerfristige Beschäftigung umfassend bewerten zu können.
Fazit: Top Leistungen sollten auch mit einem außergewöhnlich guten Zeugnis honoriert werden - mit der richtigen Bewertung und möglichst an konkreten Beispielen beschrieben. So entsteht ein wertschätzendes Arbeitszeugnis, das Ihre Stärken wiedergibt, ohne dabei zu übertreiben.
Tipp: Arbeitnehmer vergessen häufig, um ein Zwischenzeugnis zu bitten. Dies kann man verlangen, wenn der Vorgesetzte wechselt, Sie innerhalb der Kanzlei eine andere Aufgabe übernehmen oder beispielsweise befördert werden. Sich ein Zwischenzeugnis ausstellen zu lassen, lohnt sich allemal. Denn niemand kann Ihnen garantieren, dass Sie mit Ihrem neuen Chef genauso gut zusammen arbeiten, wie mit dem alten.
"CV-Trading" ade!
Mancher Personalberater handelt mit Lebensläufen leider wie ein Makler mit Wohnimmobilien. Doch wer darf an dem dubiosen Geschäft eigentlich Geld verdienen?
Diese Frage beschäftigte das Oberlandesgericht Frankfurt. Und die Richter dort machten unmissverständlich deutlich, dass sie von der Vervielfältigung und dem ungefragten Versenden von Bewerberprofilen nichts halten. Den kompletten Artikel finden sie in einem Sonderbeitrag der F.A.Z.
Wir raten Kandidaten, sich vom Personalberater garantieren zu lassen, dass dieser Bewerbungsunterlagen ausschließlich nach vorheriger Absprache mit dem Kandidaten verschickt.
Kündigung per Video?
Schlussmachen lässt sich heute auf vielerlei Art – auch mit dem Chef! Während frustrierte Mitarbeiter früher dem Chef ein wutschnaubendes „Ich kündige" über den Schreibtisch riefen und im nächsten Schritt die schriftliche Bestätigung nachlieferten, scheinen nun ganz andere Mittel und Wege im Fokus zu stehen: Die Fälle, in denen unzufriedene Mitarbeiter per Videoclip "Ade" sagen, mehren sich:
Eine Nachrichtensprecherin kündigt live im Radio (Oslo, 2010), ein Hotelangestellter verabschiedete sich mit einer ganzen Blaskapelle (Providence, 2011) und vermehrt werden soziale Netzwerke wie Youtube, Facebook und Twitter zu DER Plattform für alle, die ihr Adieu auf ungewöhnliche Weise präsentieren wollen.
Die "Mutter aller Kündigungen per Video" ist wohl der Abschied von Maria Shifrin, einer 25-jährigen Videoautorin, die ihren Job – genauer: ihren Boss – mehr als satt hatte. Sie störte sich vor allem daran, dass ihr Vorgesetzter sie nur noch nach der Klickzahl ihrer Video-Reportagen im Online-Chanel und kaum mehr nach der Qualität der Inhalte beurteilte. Viele Klicks = gutes Mädchen, wenige Zugriffe = Versagerin ...
Maria war es – verständlicherweise – leid, und so ging sie um vier Uhr morgens mit ihrer Kamera in das leere Büro, tanzte über Tische und Stühle und postete ihr Abschiedsvideo anschließend – untermalt von Kanye West's „Gone" – in Youtube.
Das Ergebnis: Über vier Millionen Mausklicks bereits vier Tage nach der Veröffentlichung – und ein neuer Job. In diesem Fall war die Video-Kündigung nämlich weniger ein Racheakt am alten, sondern auch ein Empfehlungsschreiben an zukünftige Arbeitgeber. Emotional, selbstironisch, höchst kreativ.
FUNKTIONIERT DAS AUCH IN DER KANZLEILANDSCHAFT?
Anwaltskanzleien gelten im Großen und Ganzen als zuverlässige Arbeitgeber. An vielen Stellen wird von Anwälten und Assistentinnen sehr viel und zudem höchster Einsatz verlangt. Aber es gibt doch tatsächlich Kanzleien, die nicht nur ihre Anwälte, sondern auch ihre Assistentinnen umsorgen (Wenn ihre Kanzlei nicht dazu zählt, sollten wir uns kennenlernen).
Ich zolle Maria Respekt. Jedoch ausschließlich für den Mut, den es für diese Art der Kündigung brauchte. Ihre Videobotschaft zum Thema Kündigung harmoniert perfekt mit der Branche, in der sie tätig ist.
Aber: Die Rechtsberatung ist keine Unterhaltungsindustrie. Falls Sie als Kanzlei-Mitarbeiter darüber nachdenken, Ihren Arbeitgeber „à la Maria" zu wechseln, raten ich Ihnen dringend davon ab! Bedenken Sie bitte, dass Sie mit Ihrer Unzufriedenheit vermutlich in der Minderheit sind (sonst gäbe es die Kanzlei bereits nicht mehr), mit Ihrer Online-Kündigung aber eine Aussage über das gesamte Unternehmen treffen. Ein solch triftiger Videogruß könnte in harmlosen Fällen lediglich zur Belustigung der Belegschaft führen, schlimmstenfalls aber Ihrem Arbeitgeber einen riesigen Image-Schaden zufügen. Die Arbeitsrechtler wissen es genau: Rufschädigung stellt sogar eine Straftat dar!
Während sich Marina mit ihrem Video-Hit indirekt für einen Job empfahl, dürften für Sie nach einer öffentlichkeitswirksamen Kündigung die Kanzleitüren für immer verschlossen bleiben. Keine Kanzlei will Mitarbeiter beschäftigen, die interne Probleme dermaßen öffentlich machen.
GEKÜNDIGT WIRD HEUTE ...
... aus vielerlei Gründen. Häufig wünschen sich die Mitarbeiter ein neues Tätigkeitsumfeld, nehmen eine neue Stufe auf der Karriereleiter oder sie erhoffen sich von dem Wechsel einen Gehaltssprung. Nicht selten sind es auch – wie bei Maria - zwischenmenschliche Probleme, die sich hochschaukeln und letztlich zur Kündigung eines Mitarbeiters führen. Zu Letzterem ist meine Erfahrung aus Gesprächen mit Kanzleimanagern und -mitarbeiter, dass sich Kündigungen durchaus vermeiden lassen, wenn die Probleme rechtzeitig und auf sachliche Art und Weise angesprochen werden. An einer Beziehung muss gearbeitet werden. Das gilt nicht nur zu Hause. Über das Miteinander in der Kanzlei zu schreiben, würde ganze Kapitel füllen. Darauf gehe ich gerne in einem der nächsten Beiträge näher ein.
Am Anfang dieses Artikels stand die Frage, wie es sich mit einer Kündigung per Video in den Kanzleien verhält. Mein Fazit: Auch wenn es gute Gründe für die Kündigung gibt, sollte das ausschließlich eine Angelegenheit zwischen Ihnen und der Kanzlei bleiben. So attraktiv und bildhaft ein Kündigungsclip scheinen mag, so bleiben sie doch Angestellte innerhalb der Rechtsbranche und erinnern sich: Wie war das noch mit der Kündigung in Schriftform? Wenn eine berufliche Veränderung unausweichlich ist und Sie sich mit einer Kündigung beschäftigen, dann doch bitte korrekt und rechtskräftig – auf einem Blatt Papier, persönlich übergeben an Ihren Chef als Ihrem ersten Ansprechpartner.
Können Sie dem Reiz einer Videobotschaft dennoch nicht widerstehen, rate ich Ihnen, statt der Kündigungsbotschaft ein Bewerbungsvideo online zu stellen. Nachfrage ist Ihnen sicher! Herzliche Grüße, Ihr Nick Culas